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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hotel Merian

1. GELTUNGSBEREICH

Diese AGB finden auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Hotel Merian und dem GAST Anwendung. Weiter erstreckt sich der Geltungsbereich auf mögliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Gast und der Hotel Merian, Rheingasse 2, CH-4058 Basel, welche als Vermarktungs- und Verkaufsunternehmung im Auftrag des Hotel Merian Leistungen desselbigen vermittelt oder auch direkt ausführt.

2. VERTRAGSABSCHLUSS

Mit der Entgegennahme der schriftlichen, telefonischen, elektronischen oder persönlichen Buchung und der Zustellung der Buchungsbestätigung kommt ein Vertrag zwischen dem GAST und dem Hotel Merian zustande. Die vorliegenden allgemeinen Vertragsbedingungen sind Bestandteil dieses Vertrages. Mitteilungen per E-Mail gelten als schriftlich erfolgt.

3. BUCHUNGSBEDINGUNGEN

Für alle Buchungen die nicht direkt über eine Buchungsstelle des Hotel Merian oder dessen Vermarktungs- und Verkaufsstelle Hotel Merian getätigt werden, ist die Angabe von gültigen Kreditkartedetails (mind. gültig bis zum geplanten Check-Out Datum) erforderlich. Voraussetzung für alle Buchungen ist grundsätzlich die Zustimmung der hier erläuterten Bedingungen sowie das Einverständnis mit den in der Datenschutzerklärung aufgeführten und erläuterten Bestimmungen. Werden diese Bedingungen nicht eingehalten, kann das Hotel Merian die Buchung ohne Benachrichtigung annullieren. Bezüglich Annullationskosten gilt Ziff. 4 nachfolgend. Je nach Buchungskanal und Zeitpunkt der Buchung können unterschiedliche Restriktionen in Bezug auf Mindestaufenthalt und/oder Verfügbarkeiten gelten.

4. ANNULLATIONEN UND UMBUCHUNGEN

4.1 Allgemeine Bedingungen

Annullationen oder Umbuchungen sind nur gültig, wenn diese schriftlich an das Hotel Merian zugestellt werden und vom Hotel Merian entsprechend schriftlich bestätigt werden. Es gelten folgende Fristen:

- Änderungen/Annullationen bis 7 Tage vor Anreise sind kostenfrei.
- Änderungen/Annullationen: bis 21 Tage vor Anreise sind kostenfrei für all

Nach Ablauf der Frist, ist das Hotel berechtigt den gesamten Aufenthalt zu belasten. Ausnahmen sind gegen schriftliche Vereinbarung möglich.

4.2 Anzahlungen

Bereits geleistete Anzahlungen werden in Form von Gutscheinen rückvergütet.

4.2.2 Separate Regelungen
(z.Bsp. für Gruppenbuchungen)können vereinbart werden, bedürfen jedoch der schriftlichen Form.

4.3 Annullationsdatum und Versicherung

Massgebend zur Berechnung des Annullationsdatums ist das Eintreffen der schriftlichen Erklärung bei der Buchungsstelle. Die Annullierungskosten können in Härtefällen von einer Annullierungskosten-Versicherung übernommen werden, sofern der GAST eine solche abgeschlossen hat.

4.4 Stellen einer Ersatzperson

Falls das gebuchte Arrangement nicht angetreten werden kann, akzeptiert das Hotel Merian eine Ersatzperson, welche die bestehende Buchung unter den gleichen Bedingungen übernimmt. Die Ersatzperson muss dem Hotel Merian frühzeitig (vor der Anreise) bekannt gegeben werden. Der ursprüngliche GAST bleibt Vertragspartner und haftet.

4.5 Annullation bei höher Gewalt

Bei höherer Gewalt wie politischen Unruhen, Streiks, Katastrophen u.s.w kann eine Absage durch das Hotel Merian aus Sicherheitsgründen auch kurzfristig erfolgen. In solchen Fällen erhält der GAST den einbezahlten Betrag in Form eines Gutscheines zurück.

4.6 Störungen und Betriebseinschränkungen

Störungen wie z.B. Lärm und/oder Betriebseinschränkungen berechtigen zu keiner Entschädigung oder Rückerstattung.

4.7 «Nicht zurückerstattbare Raten» / «Prepaid-Rate»

Falls der Gast diese spezielle Art der Zimmerreservierung gewählt hat, so ist die Buchung erst definitiv, sobald die Zahlung beim Hotel Merian vollständig eingetroffen ist. Diese Reservierungen sind ausser durch höhere Gewalt nicht stornierbar.

5. PREISÄNDERUNGEN

In den folgenden Fällen kann das Hotel Merian die ausgeschriebenen Preise ändern:
eindeutig erklärbare Druck- oder Schreibfehler
Wechselkursänderungen (wird gemäss dem Tageskurs des Hotel Merian umgerechnet)
neu eingeführte oder erhöhte staatliche Abgaben (z.B. Mehrwertsteuer, Kurtaxen etc.)
Ändern sich nach Vertragsabschluss die Preise für die gebuchte Leistung (aus einem anderen als den oben genannten Gründen), ist dies für den abgeschlossenen Vertrag irrelevant, egal in welche Richtung die Preisentwicklung stattgefunden hat.

6. SCHADENERSATZPFLICHT UND HAFTUNG

Das Hotel Merian haftet für Schäden nur in den Fällen von Absicht oder grober Fahrlässigkeit. Für eingebrachte Sachen wird die Haftung im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
Ansprüche müssen umgehend, spätestens 3 Tage nach Abreise, schriftlich beim Hotel Merian geltend gemacht werden. Andernfalls gelten die Ansprüche als verwirkt.

7. BENÜTZUNG DER HOTELZIMMER

Das Hotelzimmer ist durch den GAST mit grösster Sorgfalt zu benützen und zu behandeln. Es darf nur durch die Anzahl Personen (einschließlich Kinder) benützt bzw. belegt werden, welche im Vertrag angegeben ist. Dem GAST ist es nicht gestattet im Hotel Merian gemietete Hotelzimmer Dritten zum Gebrauch zu überlassen.
Für allfällige Schäden haftet der GAST, ausser er kann nachweisen, dass diese ohne sein Verschulden (bzw. Verschulden von Mitbenützern) entstanden sind. Schäden sind unverzüglich dem Hotel zu melden.

8. ZIMMERBEZUG UND -ABGABE

Ohne ausdrücklich anders lautende Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien ist der früheste Zimmerbezug am Anreisetag ab 15:00 Uhr möglich und die späteste Zimmerabgabe am Abreisetag bis 11:00 Uhr möglich.

9. DATENSCHUTZ

Sowohl das Hotel Merian, wie auch die Merian Basel als beauftragte Vermarktungs- und Verkaufsunternehmung, verarbeiten Daten im Rahmen des Schweizer Bundesgesetzes für Datenschutz (DSG) sowie der Europäischen Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO). Die einheitliche Datenschutzerklärung beider Unternehmen wird als integrierter Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen angesehen. 

10. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Für alle unter diesen AGB mit dem Hotel Merian abgeschlossenen Verträge ist ausschließlich schweizerisches Recht anwendbar. Ausschließlicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus solchen Verträgen ist Basel.